Jobben in Japan

Der alleinige Zweck eines Auslandsaufenthaltes mit einem Studentenvisum liege, nach japanischem Gesetz, im Studium und in der Forschung. Ein Nebenjob bedeute für den Studierenden eine zusätzliche Belastung und somit eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit.

Sofern aber ein Nebenjob unbedingte Voraussetzung für das Studium ist, gibt es für internationale Studenten die Möglichkeit eine Arbeitserlaubnis zu bekommen. Hierzu beantragt man bei der Einwanderungsbehörde vor Ort die sogenannte „Permission to Engage in Activity other than that Permitted under the Status of Residence Previously Granted“.
Wird diese gewährt, so ist es gestattet bis zu 28 Stunden in der Woche zu arbeiten. „Students of Research“ oder Studenten, die in den Abschlussprüfungen stecken, müssen mit der Einschränkung auf 14 Arbeitsstunden pro Woche rechnen. In den Semesterferien liegt die Arbeitsbegrenzung bei acht Stunden am Tag.

Für den Fall, dass eine Arbeitserlaubnis nicht erteilt wird, ist dies unbedingt zu tolerieren. Wer eine Arbeitstätigkeit ohne die dafür vorgesehenen Befugnisse aufnimmt, hat mit einer Bestrafung oder Abschiebung zu rechnen.